Der Bezirk Schwaben hat im August 2026 die 16-Seitige-Broschüre "Kommunikationshilfen für gehörlose und hörbehinderte Menschen in Schwaben" veröffentlicht. In dieser Broschüre erfahren Sie, für welche Situationen Sie eine Kostenübernahme beantragen können. Mit Kommunikationshilfen sind in dieser Broschüre insbesondere persönliche Assistenzen wie zum Beispiel GebärdensprachdolmetscherInnen gemeint.
Die Übersicht listet auf, welcher Kostenträger die Kosten für eine Kommunikationshilfe übernimmt und auf welcher gesetzlichen Grundlage der Bedarf geprüft wird. Sie ist davon abhängig, von wem und für welchen Anlass eine Kommunikationshilfe beantragt wird.
PDF-Datei der Broschüre und weitere Informationen:
www.bezirk-schwaben.de/kommunikationshilfen

